Rechtliches — Statusbezogene Erstinformation

Erstinformation.

Statusbezogene Erstinformation für Versicherungsvermittler gemäß § 15 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV). Diese Information erhältst du beim ersten Geschäftskontakt – hier kannst du sie jederzeit einsehen, drucken und speichern.